Staatliche Förderung – Aufstiegs-BaföG
Sie haben Lust, Neues zu lernen und wollen beruflich aufsteigen? Dann legen Sie los! Berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger können auf die finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder bauen.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. Aufstiegs-BAföG, wird altersunabhängig und Schritt für Schritt eine passgenaue Förderung für den Aufstieg bis auf „Master-Niveau“ geleistet. Gesellschaftliche Unterstützung und persönlicher Einsatz kommen so optimal zusammen.
Mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss wie beispielsweise Meister, Technikerin, Fachwirt, Betriebswirtin oder Erzieher erhalten Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses mit besten Perspektiven – bis hin zur eigenen Unternehmensgründung. Sie profitieren von attraktiven Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen. Die Unterhaltsförderung müssen Sie nicht zurückzahlen, denn es handelt sich dabei um einen Vollzuschuss. Darüber hinaus wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht.
Nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG für Ihre ganz persönliche Karriere!